Gemäß §37 des Psychologengesetzes sowie gemäß §14 des Psychotherapiegesetzes bin ich, wie auch jede andere Psychologin bzw. Psychotherapeutin, der Verschwiegenheit verpflichtet. Selbstverständlich beinhaltet dies auch absolute Verschwiegenheit gegenüber Arbeitgebern oder Verwandten.
Gemäß §32 des Psychologengesetzes sowie gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes bin ich dazu verpflichtet, meine Tätigkeit als Klinische und Gesundheitspsychologin sowie als Psychotherapeutin nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben.
Die Arbeit von Klinischen und Gesundheitspsychologen sowie von Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt, es gibt klare Vorschriften und Richtlinien an die wir uns zu halten haben. Dazu gehört es unter anderem auch, evidenzbasiert zu arbeiten und die mir anvertrauten Informationen vertraulich zu behandeln. Da mein Honorar privat zu bezahlen ist und nicht von der Krankenkassa beglichen wird, bin ich nicht verpflichtet, Krankenkassen Auskünfte über Ihre Behandlung zu erteilen. Informationen kann und werde ich daher nur dann weitergeben, wenn Sie mich von meiner Schweigepflicht entbinden, weil meine Aussage beispielsweise hilfreich oder entlastend für Sie sein könnte.
Eine Ausnahme hinsichtlich der Schweigepflicht gibt es allerdings: Besteht akute Selbst- oder Fremdgefährdung, bin ich dazu angehalten, meine Schweigepflicht zu brechen und Meldung zu erstatten - zu Ihrem Wohl oder zum Wohl eines anderen.
Klinische und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision (Systemische Familientherapie) in eigener Praxis, Vortragstätigkeit, Konsiliarpsychologin der KKTH-Kindergärten, Vorstandsmitglied des VPA - Verein für psychosoziale und psychotherapeutische Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme. Ihren Anliegen begegne ich selbstverständlich vertraulich und diskret.
Gemäß §32 des Psychologengesetzes sowie §14 des Psychotherapiegesetzes bin ich dazu verpflichtet meine Tätigkeit als Klinische und Gesundheitspsychologin sowie als Psychotherapeutin nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Gemäß §37 des Psychologengesetzes sowie gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes bin ich zudem der Verschwiegenheit verpflichtet.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich per Mail an praxis@valentina-bruns.at oder unter der Nummer:
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