Gemäß §37 des Psychologengesetzes sowie gemäß §14 des Psychotherapiegesetzes bin ich, wie alle Psycholog:innen bzw. Psychotherapeut:innen, der Verschwiegenheit verpflichtet. Selbstverständlich beinhaltet dies auch absolute Verschwiegenheit gegenüber Arbeitgeber:innen oder Verwandten.
Gemäß §32 des Psychologengesetzes sowie gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes bin ich dazu verpflichtet, meine Tätigkeit als Klinische und Gesundheitspsychologin sowie als Psychotherapeutin nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben.
Die Arbeit von Klinischen und Gesundheitspsycholog:innen sowie von Psychotherapeut:innen ist gesetzlich geregelt, es gibt klare Vorschriften und Richtlinien an die wir uns zu halten haben. Dazu gehört es unter anderem auch, evidenzbasiert zu arbeiten und die mir anvertrauten Informationen vertraulich zu behandeln. Da mein Honorar privat zu bezahlen ist und nicht von der Krankenkassa beglichen wird, bin ich nicht verpflichtet, Krankenkassen Auskünfte über Ihre Behandlung zu erteilen. Informationen kann und werde ich daher nur dann weitergeben, wenn Sie mich von meiner Schweigepflicht entbinden, weil meine Aussage beispielsweise hilfreich oder entlastend für Sie sein könnte.
Eine Ausnahme hinsichtlich der Schweigepflicht gibt es allerdings: Besteht akute Selbst- oder Fremdgefährdung, bin ich dazu angehalten, meine Schweigepflicht zu brechen und Meldung zu erstatten – zu Ihrem Wohl oder zum Wohl von anderen.
Klinische und Gesundheitspsychologin
sowie Psychotherapeutin (Systemische Therapie) in
eigener Praxis, Vortragstätigkeit, Supervisorin sowie Vorstandsmitglied des VPA –
Verein für psychosoziale und psychotherapeutische Aus-,
Fort- und Weiterbildung.
Es gibt Zeiten im Leben, in denen nicht alles so leicht von der Hand geht, wie man es gerne hätte. In diesen Phasen fehlen häufig auch die Kraft und eine hilfreiche Außenansicht, um den gewünschten Weg zu finden.
Mit fachgerechter Hilfe gelingt der Fokus auf Stärken, Fähigkeiten und Veränderungen in der Zukunft.
Meine Aufgabe ist es, Sie dabei zu unterstützen!
Ich freue mich über Ihre
Kontaktaufnahme. Ihren Anliegen begegne ich selbstverständlich
vertraulich und diskret.
Ich bitte um Verständnis, dass ich während Gesprächen und Terminen nicht telefonisch erreichbar bin.
In diesem Fall rufe ich Sie ehestmöglich zurück.
Gemäß §32 des Psychologengesetzes sowie §14 des Psychotherapiegesetzes bin ich dazu verpflichtet meine Tätigkeit als Klinische und Gesundheitspsychologin sowie als Psychotherapeutin nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Gemäß §37 des Psychologengesetzes sowie gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes bin ich zudem der Verschwiegenheit verpflichtet.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich per Mail an praxis@valentina-bruns.at
oder unter der Nummer: